Bedarfsabklärung/Beratung
Die Spitex Birstal muss den Bedarf für ihre Dienstleistungen gemäss den Vorgaben der Krankenkassen ausweisen. In einer oder mehreren Besprechungen klärt eine Mitarbeiterin bei der Klientin oder dem Klienten zu Hause nach fachlichen Kriterien ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten (Abklärung nach RAI HC) und mindestens halbjährlich überprüft.